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Montag, 17. Oktober 2011

Räumung der Zelte in Berlin Verfassungswidrig ?

Wie sicher jeder von uns sehen oder hören konnte ging die Berliner Polizei ziemlich mit Aktivisten um die sich in Berlin auf den Alexander Platz Zelte aufgebaut hatten um gegen Misstände zu protestieren.


Das sei aber Unrecht, sagt ein Anwalt und beruft sich auf das Verfassungsgericht. In einen Grundsatzurteil Bundesverfassungsgerichts vom März. 


"Der Versammlungsschutz "ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen", 


Damit wäre aber das Räumen der Zeltstädte in Berlin aber Unrecht von Seiten der Polizei gewesen. Wie unsere Obrigkeit nun schon in der Spionage Affäre bei Privaten Computern bewiesen hat. Sind Recht und Recht haben in unseren Staat zwei paar Schuhe.


Das es auch anders geht zeigen verschiedene andere Städte. Vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und der HSH Nordbank in Hamburg empören sich Zeltprotestler auch noch im Schlaf.  Und keine Polizei versucht sie dabei zu stören.



  • Warum ist dies eigentlich in Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik nicht möglich ?
  • Haben die Herren vom Bundestag etwa Angst sie könnten zuwenig Beachtung bekommen wenn Aktivisten ihren Unmut öffentlich machen ?
  • Habe unsere Volksvertreter etwa Probleme mit freier Meinungsäußerung in ihren Hoheitsgebiet ? 



Ehrlich gesagt ich weiß es nicht aber vielleicht könnte man ihnen ja mal die Frage stellen warum in Berlin Aktivisten das Recht eingeschränkt wird ihren Unmut auch mit einer Zeltstadt Ausdruck zu verleihen.


meine Quelle ist die taz dort könnt ihr weitere Einzelheiten nachlesen. 

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