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Dienstag, 7. Juni 2011

Streit um Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher Ausschuss Sitzung am 6.6.2011






Eine interessante Runde, leider wird für viele der Sinn der Fragen und Antworten sich nicht erschließen einfach weil das Fachchinesisch zu hoch ist.
Grundsätzlich ging es in der ersten Runde darum ob die Gemeinschaft ein Recht hat das der Empfänger erst dann Leistungen erhält wenn alle Bemühungen um Leistungsaufnahme egal zu welchen Bedingungen scheitern.

Selbsthilfe vor Anspruch auf Leistungen.

Dann ging es um die Frage ob Sanktionen etwas bewirken und ob diese nicht dann eingestellt werden sollten wenn der Grund dafür entfällt. Dann drehte sich die Frage ob Sanktionen überhaupt etwas Bewegen. Für mich stellte sich das so da das Sanktionen keine statistische oder wissenshaftliche Grundlage besitzen. Also im Klartext ob sie wirken kann nicht Nachgewiesen werden.

Eine weitere Frage war ob es gerecht ist Sanktionen von 10 od. 30% auszusprechen weil hier von einen Existenzminimum gesprochen wird. Ob da eine Kürzung Recht ist. Da sich Karlsruhe zu dem Thema noch nicht geäußert hat bleibt die Frage weiter bestehen.

Eine Kürzung von 10% sollte aber noch akzeptabel sein weil hier nur eine Gesellschaftliche Teilnahme aber keine Not entstünde was die Grundsicherung auf Nahrung und Körperpflege betrifft. Die Frage finde ich persönlich als blauäugig. Ein Minimum stellt das untere Ende dar und kann sollte nicht Kürzbar sein. Die nächsten Fragen drehten sich dann um Kürzungen von 30 bis 100% um Sachleistungen für den einzelnen als Ersatz um die Frage wie weit Sachbearbeiter überhaupt in der Lage sein können zu Beurteilen in wieweit Sanktionen wegen fehlender Mitarbeit zu Lasten des Empfängers gehen.

Also ob jemand den Angebot aus Faulheit oder aus persönlichen für ihn nicht zu verantwortbaren Zuständen ablehnt. Im weiteren drehte es sich um Rechtsbelehrungen in wieweit diese überhaupt vom Betroffenen verstanden werden kann.

Also hier wurde Klar das die wenigsten die Belehrung verstehen. Eine weitere Frage war ob Sanktionen aufgeschoben werden können oder diese sofort beginnen müssen.

Gerade in Hinsicht der Klage vor Gericht. In diesen Zusammenhang muss man bedenken das eine 30% Kürzung schon eine mittlere Katastrophe auslösen kann. Und Gutscheine zur Einlösung nicht von allen Verkaufsstellen entgegen genommen werden und ob die ausgewählten Händler zu Fuß erreicht werden können bezweifel ich persönlich.
Geld für Fahrten sind ja auch schon weg und werden auch nicht erstattet. Hier käme für mich schon ein massives Logistik Problem dazu.

Die frage ob in der Zeit laufende Schulden aus Darlehen bedient werden ist ebenfalls nicht gegeben weitere Not durch Gerichtliche Vorgänge kämen da auf den betroffenen hinzu. Die Frage wurde aber gar nicht erst gestellt.

Auch Darlehen von den Jobcentern würden in der Zeit eigentlich nicht bedient werden dürfen. Bloß welcher Harz IV Empfänger weiß das schon ?

Welcher Experte kann sich bei diesen ganzen Sammelwerk noch klar belegen was Recht und was nicht Recht ist ? Schon am Anfang der Anhörung zeigt sich schon das vieles ins Blaue hinein läuft.

Weil selbst die Fachleute keine konkreten Antworten auf einfache Fragen geben können. Interresant ist auch die Ausführungen wonach die wenigsten Sanktionierten die Auswirkungen der auferlegten Sanktionen vor allen wenn es mehrere sind in keiner Weise verstehen und auch nicht damit umgehen können.

Was wiederum dazu geführt hat das die meisten Jobcenter einen eigenen Sicherheitsdienst benötigen weil Menschen aus Angst vor Folgen die sie nicht verstehen Extrem auffällig werden. Und die Mitarbeiter geschützt werden müssen.

Hier noch ein Kurzbeitrag zu den Thema Sanktionen zu der Frage wirken Sanktionen und Halten Sanktionen einer Rechtmäßigkeit stand. Sanktionen sollen Abschrecken und dienen nur der Staatsräson. Und Bewirken nur Negatives. 




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